Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Goldstadt Trauringlounge Pforzheim

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

 

  1. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs- und

  2. Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

  3. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.

  2. Maßgeblich für den Auftrag ist unser schriftliches Bestellformular mit Unterschrift des Kunden. Mit dem Vertragsschluss werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil zwischen der Goldstadt Trauringlounge Pforzheim und dem Kunden.

  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andren Unterlagen behalten wir uns Eigentum und urheberrechtliche Verwertungsrechte unbeschränkt vor. Dritten gegenüber dürfen diese ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

 

3. Produkte

 

Jeder Mensch hat anatomische Besonderheiten (Muskeln, Sehnen, Knochen, Artikulationen, Gelenke) die sein Hand unvergleichlich machen. Der Fingerumfang kann je nach Tageszeit, Jahreszeit, Wetter- und Temperaturschwankungen, Gewichts-zu- und -abnahme variieren. Wir bitten unsere Kunden, dies bei der Messung der Ringweite zu berücksichtigen. Die Ringweite ist vom Kunden selbst festzulegen. Nachträglich gewünschte Änderungen der Ringweite werden dem Kunden berechnet.

 

4. Preise

 

  1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese gelten für den einzelnen Auftrag, nicht für Nachbestellungen.

  2. Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, z.B. durch Erhöhung der Lohn- oder Materialkosten, eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen.

    Die Berechnung Ihrer Trauringe erfolgt zum aktuellen Tagesgoldkurs bei Rechnungsstellung des Lieferanten an uns zum     tatsächlichen Goldgewicht.

 

5. Zahlungen

 

Falls nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung sofort rein netto zu erfolgen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen und bei Kaufleuten auch Fälligkeitszinsen in Höhen von 8% zu fordern. Falls wir einen weiteren oder höheren Verzugsschaden  nachweisen können, sind wir berechtigt, diese geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass als Folge der Nichtzahlung oder des Zahlungsverzuges kein oder kein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.   

 

6. Lieferung

 

  1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind keine sind keine Fixtermine, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bestimmt wurden.

  2. Die Lieferzeit beginnt mit Unterschrift des Bestellformulars, jedoch nicht vor Beibringung einer vereinbarten Anzahlung, die normalerweise 30% vom Verkaufspreis beträgt.

  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht voraussehbar und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  2. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich akzeptiert.

 

8. Haftung

 

  1. Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzen. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens bleiben von dieser Regelung unberührt. Unberührt bleiben auch Ansprüche aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Auch im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gleich aus welchem Grund – haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehend wiedergegebenen Freizeichnungsgrenzen gelten auch für sonstige Ansprüche, insbesondere deliktische Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt Leistung.

 

9. Mängelrügen und Gewährleistung

 

  1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich bei uns zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.

  3. Besonderheiten bei Trauringen und Schmuckstücken: Sobald ein Ring erstmals getragen wird, ist er verschiedenen Einflüssen ausgesetzt, mechanisch sowie chemisch, die sich auf die Beschaffenheit der Oberfläche des Ringes auswirken können. Bei Kontakt mit härteren Materialien (z.B. Türklinken, Schlüssel, Haushaltsgeräte, Besteck, Werkzeug usw.) entstehen Kratzer und7 oder Dellen, dies ist Materialunabhängig. Handschweiß bzw. Haushaltschemikalien verändern den Glanz bzw. die Mattierung. Diese Vorgänge sind normal und nicht als Mangel des Schmuckstückes zu betrachten, welches nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt wird. Gerne können wir Ihre Ringe Kostenpflichtig aufarbeiten.

  4. Soweit ein von uns vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich aus von uns zu vertretbaren Gründen unangemessen, so kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

  5. Bei unsachgemäßem Umgang mit unseren Trauringen und Schmuckstücken hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, Neuanfertigung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.

 

10. Rechte bei Vermögensverschlechterung

 

Bei nach Vertragsschluss eintretender wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden, z.B. durch Wechselproteste     oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, zu folgender Maßnahme befugt. Soweit wir     unsere Lieferungen noch nicht erbracht haben, sind wir hinsichtlich dieser Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde     innerhalb einer von uns gesetzten angemessener Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet hat oder seine Gegenleistung     nicht erbracht hat. Soweit wir unsere Lieferungen erbracht haben, können wir daraus resultierende, noch nicht fällige     Forderungen einschließlich solcher, für den Wechsel oder Schecks hingegen wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen.     Dieses Recht steht uns schon dann zu, wenn der Kunde mit mind. 25% seiner Gesamtverbindlichkeiten länger als drei     Monate in Zahlungsverzug ist.

 

11. Rückgabe und Widerrufsrecht

 

Das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312 d. Abs. 4 BGB genannt werden.

Hierzu zählt unter anderem:

Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen  angefertigt werden oder eindeutig auf den persönlichen Bedürfnissen     des Kunden zugeschnitten sind. Dieses ist deshalb ausgeschlossen, weil Goldstadt Trauringlounge Pforzheim jeden Ring     nach der vom Kunden gewünschten Spezifikation herstellen lässt. Unser Konzept einer individuellen Anfertigung lässt nur so     eine kundenspezifische Herstellung zu. Unser Geschäft verfügt daher auch nicht über ein Lager an z.B. Antrags- Verlobungs-     oder Trauringen bzw. Schmuck.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.     gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder gar teilweise nicht     oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung     von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung  - wie sie Ihnen im     Ladengeschäft möglich gewesen wären- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch     die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht     wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung     von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer     Widerruferklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht

 

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Pforzheim.

  2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-    Kaufrechts Anwendung.

  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden     Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile Pforzheim. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden      erheben.

    Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen Übrigen Teilen verbindlich.   

PH